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Kreta von oben – von der Anmeldung bis zum Drohnenflug

Extra für unseren Urlaub auf Kreta im Oktober, haben wir uns eine Drohne angeschafft – die DJI Mini 2. Die atemberaubenden Strände wie Elafonisi und Balos wollten wir auch aus anderen Perspektiven bestaunen können. Doch einfach eine Drohne kaufen und mit dieser in ein beliebiges Land reisen und fliegen, wo es einem beliebt, ist unter der aktuellen Rechtslage nicht möglich. Insbesondere durch die EU-Drohnen-Verordnung 2021 sind einige neue Regeln hinzugekommen. Deshalb stelle ich dir hier einmal unsere allgemeinen Vorbereitungen bzgl. Anmeldung grob vor und im Detail dann den Ablauf und die nötigen Vorbereitungen für Griechenland.

Aber vorweg: dieser Beitrag spiegelt nur unseren eigenen Erfahrungen wieder und enthält die von uns beschafften Informationen. Ich kann nicht dafür garantieren, dass die folgenden Infos dauerhaft der aktuellen Rechtslage entsprechen und ob unser Weg zur Fluggenehmigung in Griechenland der Ideale ist.

Anmeldung der Drohne

Für unsere DJI Mini 2 musste mein Mann sich in Deutschland erst einmal als Halter der Drohne registrieren, denn sie wiegt zwar unter 250g, ist aber mit einer Kamera ausgestattet, was das Ganze verpflichtend macht.

Nachdem wir die individuelle Registrierungsnummer (eId) erhielten, mussten wir die Drohne noch sichtbar mit dieser Kennzeichnen. Mein Mann hat dafür extra eine kleine Plakette bestellt.

Welche Registrierungen und Anmeldungen bei deiner Drohne notwendig sind, solltest du aber unbedingt selbst prüfen!

Besonderheiten in Griechenland

Zusätzlich zu der EU-Drohnen-Verordnung 2021 gibt es in einigen Ländern noch weitere Regelungen.

In Griechenland sind das folgende:

  • eine Versicherung muss unter gewissen Umständen vorhanden sein – ab 4kg und bei kommerzieller Nutzung nötig. Bei unserer privaten Haftpflichtversicherung sind Drohnen bereits ausreichend mitversichert, weshalb wir uns hier um nichts kümmern brauchten.
  • Mindestalter zum Fliegen: 16 Jahre

Aktuelle Regelungen kannst du übrigens auch super auf dieser Webseite nachlesen: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-griechenland/

Anmeldung bei der griechischen Luftfahrtbehörde (HCAA)

Wenn alle folgenden Punkte zutreffen, musst du aktuell keine Anmeldung bei der HCAA vornehmen:

  1. Du besitzt keine griechische Steuernummer.
  2. Dein Flug soll in einer Free-Flying-Zone stattfinden.
  3. Dein Flug geschieht ohne kommerziellen Gedanken (z.B. Sightseeing, private Foto- / Videoaufnahmen, die nicht kommerziell veröffentlicht werden sollen).
  4. Deine Drohne wird in einem maximalen Radius von 50 Meter entfernt vom Drohnenpiloten geflogen und nie höher als 160 Fuß (ca. 50 Meter) über dem Boden.

Da wir es uns offen halten wollen, die Fotos und Videos kommerziell zu nutzen und auch weiter als 50 Meter fliegen wollten, mussten wir somit unsere geplanten Flüge bei der HCAA anmelden. Dafür gibt es dieses Dokument, das wir ausgefüllt inkl. Anhänge an info.dagr@hcaa.gr senden mussten.

Ausfüllen des Formulars

Grundsätzlich ist das Formular ziemlich selbsterklärend aufgebaut, doch stutzig wurden wir bei dem ersten abhakbaren Punkt „Remote Pilot certificate of competency“. Dort wird nach einem Führerschein gefragt, den wir für unsere DJI Mini 2 laut EU-Recht gar nicht brauchen. Eine kurze Mail an die HCAA ergab nach knapp 2 Stunden, dass wir uns keine Sorgen machen sollten, wir würden für unsere Drohne tatsächlich keinen Führerschein benötigen und sollten das Kästchen einfach nicht ankreuzen.

Beim Ausfüllen des Dokuments waren wir recht großzügig. Beispielweise haben wir

  • unter „UAS Pilot data“ einfach mit einem Strich („|“) getrennt unsere beiden Namen und Daten notiert
  • unter „Flight schedule“ unseren Anreise und Abreisetag mit „sunrise“ und „sunset“ angegeben
  • unter „Flight area details“ eine „Maximum Flight Altitude (in FT ) -400FT AGL“ mit 350 angegeben, was fast den maximal erlaubten 400 FT (~120 m) entspricht
  • unter „Flight area details“ bei „Takeoff / Landing Location“, „Flight Polygon Coordinates*“ und „Flight Area Description (brief description of location)“ lediglich geschrieben, dass man in die angehängte Datei schauen soll, die eine Tabelle mit allen Orte, die wir in unserem Urlaub besuchen wollten, und den dazugehörigen Flugkoordinaten enthielt

Um die Flugkoordinaten zu erhalten, muss man den gewünschten Flugbereich visuell auf einer Karte eingrenzen, oben rechts auf das untere Icon „Flight Manager“ klicken und auf der sich öffnenden Seite die Koordinaten am Ende der Seite herauskopieren. Dabei waren wir zum Teil wirklich großzügig und haben einen sehr großen Bereich ausgewählt. Hier siehst du ein Beispielbild für Balos. Die Anleitung wie man diese Karten genau erstellen soll, findest du ebenfalls auf dem auszufüllenden Dokument. Den Kartenausschnitt muss man als PDF ebenfalls an den Antrag anhängen.

Flugbereich für Balos

Auf der Karte werden einem auch Bereiche angezeigt, in denen man nicht oder nur eingeschränkt fliegen darf, wie zum Beispiel an und um Flughäfen. Der Hafen von Chania und der Strand Seitan Limani waren ebenfalls als eingeschränkter Bereich gekennzeichnet. Nach einer weiteren Mail an das HCAA, wurde uns mitgeteilt, dass wir für diese Bereiche einfach auch einen Antrag stellen sollten. Dabei waren wir mit unserer Auswahl der Flugkoordinaten allerdings etwas vorsichtiger und haben die Flughöhe und den Bereich klein gehalten, um die Chance möglich groß zu halten, dass es genehmigt werden würde.

Genehmigungsverfahren der HCAA

Nachdem wir das ausgefüllte Formular mit all den Anhängen an die HCAA geschickt hatten, kam die Genehmigung bereits nach einer knappen Stunde! Es wurde ein „Approved!“-Stempel unter unser ausgefülltes Formular gesetzt und uns dieses zurückgesendet. Für die Orte Chania und Seitan Limani wurde außerdem ein Kommentar angefügt, in dem es hieß, dass wir höchstens 150 FT (~45 m) hoch und nicht über Menschenansammlungen fliegen sollten.

Die Genehmigung solltet ihr übrigens am besten immer ausgedruckt bei euch tragen, falls die Polizei euch mal anspricht. Außerdem ist es ratsam auch die Rechnung eurer Drohne und auch aller anderen neuwertigen, teureren Anschaffungen bei Hin- und Rückflug bei euch zu haben, falls der Zoll einen Nachweis möchte, dass ihr die Gegenstände wirklich in eurem Heimatland gekauft habt. Wenn eine Versicherung für die Drohne Pflicht ist, wie in unserem Fall, sollte man zudem auch einen Nachweis darüber bei sich tragen, um etwaige Probleme bei der Einreise und mögl. Kontrollen zu umgehen.

Erfahrungen vor Ort

Viel gibt es da eigentlich nicht zu sagen. Wir sind an den meisten Orten, an denen wir fliegen wollten, relativ früh angekommen, um möglichst menschenleere Aufnahmen zu bekommen. Wir wurden nicht ein einziges mal angesprochen und auch auf dem Flughafen nicht nach Unterlagen, Formularen oder Rechnungen gefragt. Aber wie sagt man so schön: „Besser haben als brauchen.“

Ich würde grundsätzlich empfehlen, zum Start und zur Landung immer ein etwas ruhigeres, abgelegeneres Plätzchen zu wählen – das zieht nicht so viele Blicke auf sich und wenn man hochgenug fliegt, ist die Drohne womöglich am Boden kaum noch zu hören und die Leute gaffen nicht so nach oben.

Fazit

Alles in allem bedeutet eine Drohne Vorbereitung und unter Umständen auch bürokratischer Aufwand, der sich aber, zumindest in unserem Fall, in Grenzen hielt. Und die Ergebnisse können sich unserer Meinung nach definitiv sehen lassen, selbst wenn man noch nicht allzu große oder gar keine Erfahrung mit Controller-Steuerung, filmen und Videobearbeitung hat, aber seht selbst:


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Ein Kommentar

  • Matt

    Geile Infos… Hab ich direkt mal nachgemacht und prompt kam die Genehmigung für den gesamten Trip mit echt schwammigen Gebietsangaben innerhalb einer Stunde.

    Dann kann das ja losgehen – guten Flug, auch für mich 😉

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